BKF-Grund­qualifikation

Wer im gewerblichen Güterverkehr als LKW-Fahrer oder in der Personen­­beförderung als Busfahrer tätig sein will, muss die Berufs­kraft­fahrer­ausbildung (Grund­qualifikation) gemäß Berufs­­kraft­fahrer-Qualifikations­­gesetz (BKrFQG) erfolgreich absolvieren. Wir sind AZAV-zertifizierter Spezialist für diese Ausbildung.

Drei Wege zur Grundqualifikation

Berufsausbildung

Dreijährige Ausbildung im dualen System (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) im Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vermittelt. Berufsabschlussprüfung an der Schule und bei IHK (§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG).

Grundqualifikation LKW ab 18 Jahre

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG LKW ab 18 Jahren. Keine Ausbildung vorgeschrieben. Umfangreiche theoretische und praktische Prüfung bei der IHK. Theoretische Prüfung 3 Stunden, praktische Prüfung ca. 4,5 Stunden. (§ 1 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2)

Beschleunigte Grundqualifikation LKW ab 21 Jahre

Entsprechend § 4 Abs. 2 BKrFQG LKW ab 21 Jahren. 140 Zeitstunden, das entspricht 188 Unterrichtseinheiten. Davon 10 Zeitstunden praktische Fahrausbildung. Nur theoretische Prüfung. Dauer ca. 90 Minuten (§ 2 Abs. 4 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2 und IHK- Satzung).

Anmeldung und Beratung

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich! Möglich in der Fahrschule zu den Öffnungszeiten, per E-Mail oder über das Anmeldeformular.

Telefon

0821-21939939

E-Mail

info@fahrschule-wejnar.de

Schulungsort

Fahrschule Wejnar
Ludwig-Hermann-Str. 50a
86368 Gersthofen

Kosten

Termine

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